Die Antwort lautet: Ja
Jede Person, die in der Schweiz arbeitet, und einen Einkommen bei die AHV erklärt, hat das Recht ein dritte Säule zu erstellen.
Für Grenzgänger und Aufenthalter mit B Bewilligung, die einer Quellensteuer unterworfen sind, stllt das Finanzam zusätzliche Anforderungen die eingehalten werden müssen, und so ist der Vorgang um einen Steuerabzug zu erhalten etwas anders.
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Personen (in der Regel Unselbständigerwerbende), die einer Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen Beträge im Wert bis zu 6‘768 CHF/Jahr einzahlen.
Wer keiner Pensionskasse angeschlossen ist (in der Regel Selbständigerwerbende) kann Beträge im Wert von 20% des Einkommens einzahlen, aber höchstens bis 33‘840 CHF pro Jahr.