Quellensteuer: Dürfen Grenzgänger, und Aufenthalter mit B Ausweiseine Dritte Säule erstellen?


Die Antwort lautet: Ja

Jede Person, die in der Schweiz arbeitet, und einen Einkommen bei die AHV erklärt, hat das Recht ein dritte Säule zu erstellen.

Für Grenzgänger und Aufenthalter mit B Bewilligung, die einer Quellensteuer unterworfen sind, stllt das Finanzam zusätzliche Anforderungen die eingehalten werden müssen, und so ist der Vorgang um einen Steuerabzug zu erhalten etwas anders.

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