Personen (in der Regel Unselbständigerwerbende), die einer Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen Beträge im Wert bis zu 6‘768 CHF/Jahr einzahlen.
Wer keiner Pensionskasse angeschlossen ist (in der Regel Selbständigerwerbende) kann Beträge im Wert von 20% des Einkommens einzahlen, aber höchstens bis 33‘840 CHF pro Jahr.